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Aceto Balsamico di Modena IGP...

...ist die offizielle, bei der Europäischen Union eingetragene Bezeichnung, die durch eine spezifische Spezifikation für dieses Erzeugnis rechtlich festgelegt ist. In dieser Spezifikation werden zahlreiche Merkmale geregelt: Zutaten, Rohstoffe, ihre Herkunft, Verarbeitung, Verpackung und Etikettierung, Hygienestandards usw.

Jedes Erzeugnis, das auch nur eines dieser Merkmale nicht erfüllt, darf automatisch nicht mehr als Balsamico-Essig aus Modena IGP (g.g.A. ) bezeichnet und verkauft werden.

Ein anschauliches Beispiel:
Dieselbe Flasche, dieselben Zutaten, dieselbe Verpackung, dasselbe Format, dasselbe alles... bis auf den Säuregehalt. Da eine der vielen Regeln, die von der ABM-Spezifikation (ABM steht für Aceto Balsamico di Modena) auferlegt werden, den Mindestsäuregehalt auf 6% festlegt, können Produkte mit weniger als 6% Säure nicht als Balsamico-Essig aus Modena angeboten werden, sondern als Condimento Balsamico.

Die allgemeine Regel lautet also: Alles, was nicht vollständig der Spezifikation entspricht, wird automatisch zu einer „Würze“. Innerhalb der Würzmittel kann man dann unterscheiden zwischen:

  • Edle Würze (nur gesäuerter gekochter Most)
  • klassisches Gewürz (nur Most und Weinessig)

o weiss

o rosa

o schwarz

o Saba

  • fruchtige Würze (Most, Weinessig und natürliche Säfte/Aromen)
  • innovative Würze (nicht nur Obst)

o Vinegar-Bar

o Vinegar-Fusion

Fazit
Aceto Balsamico di Modena fällt unter der Spezifikation, der Condimento Balsamico nicht, da die Spezifikation keine aromatisierten Produkte zulässt.

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